Wer schon ein wenig in Sachen Sex im Web gesurft hat, dem ist wohl eine Sex-Auktion à la Eb** (gut, dass die sowas nicht anbieten!) wohl auch schon mal untergekommen. Jetzt gibts einen sehr interessanten Fall. Eine Dame hat sich, bzw. ein Date mit ihr an 6 verschiedene Männer versteigert. Von denen kannte sie nur den Nickname und bei den Dates dürfte sie wohl auf Schutz keinen Wert gelegt haben und ist nun schwanger. Sie verlangte daraufhin vom Betreiber der Auktions-Plattform die Bekanntgabe der Namen bzw. der Adressen der 6 in Frage kommenden Herrn.
Der Betreiber der Sex-Auktions-Plattform weigerte sich, weil er in seinen Geschäftsbedingungen stehen hat, dass er seine Kundendaten geheim hält. Nun hat das ganze ein Gericht geklärt und hat den Betreiber der Sex-Auktion aufgefordert die Daten der 6 Herren bekanntzugeben, damit die Dame endlich erfährt, wer denn nun der Vater des Kindes ist.
Also meine Herren – schützen hilft, in jedem Fall – nicht nur gegen Krankheiten, sondern auch vor Unterhaltszahlungen
gefunden auf: http://www.adultnetz.com/35-anbieter-von-sexauktionen-muss-daten-preisgeben/
